Ging es um offene Forderungen, zeichnete bei Schornsteinfegern bis zum 1. Januar 2013 der Staat für die Beitreibung verantwortlich. Mit der Neuerung von § 20 des „Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)“ gilt dies … Weiterlesen

9. Februar 2015
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