Stuttgart, Juli 2014. Die Insolvenzrechtsreform geht in die nächste Runde. Zum 1. Juli 2014 trat die zweite Stufe der Reform in Kraft. Einer der wichtigsten Punkte: Die Möglichkeit der Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre.
Am 17. Mai 2013 hat der Bundestag die neue Regelung des Privatinsolvenzverfahrens für 2014 verabschiedet. Sie wird in insgesamt drei Stufen umgesetzt. Die erste, seit 2012 geltende Stufe, soll sanierungsfähigen Unternehmen die Fortführung ihrer Tätigkeit ermöglichen. Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform trat jetzt am 1. Juli 2014 in Kraft. Sie beinhaltet das “Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte”. Die dritte Stufe wird sich mit Konzernregelungen befassen. Für Culpa Inkasso ist die zweite Stufe besonders interessant. Hier informiert der Stuttgarter Inkassodienstleister, was die Regelung vor allem für Gläubiger bedeutet.
Verbraucherinsolvenzrecht: Das ändert sich künftig
Im Jahr 2013 meldeten mehr als 91.000 Verbraucher Insolvenz an. Das Verfahren dauert sechs Jahre. Mit Inkrafttreten des Verbraucherinsolvenzrechts haben Schuldner ab sofort die Möglichkeit, ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre zu verkürzen, wenn sie in dieser Zeit 35% ihrer Gläubigerforderungen nebst Verfahrenskosten tragen können. Dann tritt die Restschuldbefreiung vorzeitig ein.
Weiterhin regelt das Gesetz die Zulassung des Insolvenzplanverfahrens für Verbraucher – für Unternehmen existiert dieses Verfahren schon länger. Schuldner und Gläubiger können nun Details, wie zum Beispiel den Zeitraum der Entschuldung oder deren Höhe, individuell festlegen. Dies ist unabhängig von einer bestimmten Verfahrensdauer und einer gesetzlich festgelegten Quote. Können sich beide Parteien einigen, bietet das Insolvenzplanverfahren die Möglichkeit, die Entschuldung zu verkürzen.
Was bedeutet die Reform für Gläubiger?
Für Gläubiger, vor allem im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen, kann die Privatinsolvenz von Schuldnern schnell zur Gefahr werden. Die Chance, die Außenstände zurückzuerhalten sinkt mit der Zeit, die verstreicht.
Einerseits können Gläubiger von der neuen Insolvenzrechtsreform profitieren. Schuldner erhalten durch die „35%-in-drei-Jahren“ Regelung einen Anreiz, möglichst schnell so viel wie möglich zu bezahlen. Andererseits müssen die Schuldner in der Zeit 35% der gesamten Forderungen aller Gläubiger zurückzahlen. Somit kann für den einzelnen Gläubiger ziemlich wenig von den Außenständen übrig bleiben.
Das Insolvenzplanverfahren bietet zudem die Möglichkeit einer Einigung von Gläubiger und Schuldner über die Regulierung der Verbindlichkeiten.
Culpa Inkasso rät: Prävention nach wie vor die beste Lösung
Welche Vorteile die Reform der Verbraucherinsolvenz für beide Seiten bringt, wird die Zeit zeigen. Prävention ist jedoch nach wie vor die beste Lösung. Ein professionelles, vorgelagertes Inkassoverfahren kann dafür sorgen, dass Zahlungsverzüge seitens Kunden rechtzeitig verhindert werden. Die Culpa Inkasso GmbH bietet in diesem Rahmen eine umfassende Bonitätsauskunft an, die potenzielle Privatinsolvenzen bereits vor Vertragsabschluss auf dem Schirm hat. Weitere Informationen werden unter http://www.culpa-inkasso.de/de/_Auskuenfte/Bonitaets_Auskuenfte zur Verfügung gestellt.
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